Guten Tag Herr Degenhardt,
heute möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, eine Kontopfändung dauerhaft zu beseitigen. Das P-Konto schützt zwar Sie und Ihr Guthaben innerhalb des bescheinigten Freibetrages, aber die Kontopfändung bleibt bestehen. Das sollte kein Dauerzustand werden.
Möglichkeit 1: Unpfändbarkeit anordnen lassen
Wenn Sie in den letzten 6 Monaten nur über ein geringes Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen verfügt haben, sind Ihre Bezüge regelmäßig unpfändbar. Wenn dieser Zustand voraussichtlich auch für die nächsten 12 Monate anhalten wird, kann bei der der Vollstreckungsstelle beantragt werden, dass die Unpfändbarkeit Ihres Kontoguthabens angeordnet wird.
Das ist der Vorteil dieser Möglichkeit:
Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass neue Kontopfändungen für die Dauer von bis zu 12 Monaten nicht mehr erfolgen können.
Das ist der Nachteil dieser Möglichkeit:
Der Nachteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass sich Ihre Gesamtsituation hierdurch nicht wesentlich verbessert. Ihr Konto kann zwar nicht mehr gepfändet werden, aber die Schulden bleiben bestehen und wachsen durch Zinsen und Mahnschreiben weiter an. Die Gläubiger werden dann andere Maßnahmen ergreifen, um weiter Druck aufzubauen.
Ihre Chance auf eine kostenfreie Beratung: Wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Unpfändbarkeit vorliegen, haben Sie regelmäßig auch Anspruch auf einen Beratungshilfeschein für eine Insolvenzberatung. Wenn Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Beratungshilfeschein erhalten, kann ich nicht nur den Antrag auf Anordnung der Unpfändbarkeit für Sie stellen, sondern auch ein Entschuldungskonzept mit Ihnen erarbeiten und für Sie abwickeln. Bei Interesse senden Sie mir einfach Ihren Beratungshilfeschein im Original an meine Kanzleianschrift zu.