Die Regelungen in der Verwaltungsverordnung sind klar. Und beeindruckend. Sie lassen kaum Spielraum für Missinterpretation. Und sie haben eine klare Botschaft: Beteiligt. Die. Menschen! Im Zentrum der besagten Verordnung steht der Absatz II.5. Wir genießen ihn in voller Länge: „Wichtige Beschlussentwürfe werden vor ihrer Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung mit den Einwohnern der Stadt beraten.“
Auch Initiativen aus der Einwohnerschaft müssen ihren Weg ins Kommunalparlament finden: „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt halbjährlich einen Bericht darüber und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen entgegen.“ (II.4)
Und da Gute Bürgerbeteiligung nicht ohne Feedback bleiben darf, werden auch die Kommunalpolitiker*innen in die Pflicht genommen. Um die „Initiative der Bevölkerung weiter zu entfalten“ gibt es eine verbindliche „Rechenschaftslegung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung … in Aussprachen mit den verschiedensten Schichten der Bevölkerung.“ (II.9i)
Das alles sind keine Kann- oder Soll-, sondern Muss-Vorschriften. Verbindlich in vielen Städten. In Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Leipzig, Gera, Dresden und anderswo. Traumhaft aus Sicht der Partizipationsgemeinde? In der Tat. Allerdings stammen sie aus einer anderen Zeit. Und gewissermaßen aus einem anderen Land. Beschlossen vom Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik am 28. Juni 1961. Und damit verbindlich für alle Städte der DDR. War die DDR tatsächlich der partizipativere deutsche Staat? Das wäre eine st... |