Eine Gruppe von über 37 Bundestagsabgeordneten planen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten aus SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, berichtete der Tagesspiegel am Dienstag. Darin fordern sie unter anderem den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ beeinträchtigen oder beseitigen will.
Die Initiative wirft der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ aufzuweisen. Zudem verstoße die AfD regelmäßig gegen die in Artikel eins des Grundgesetzes festgelegte Garantie der Menschenwürde. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich bei RTL offen für ein Verbot, allerdings nur unter der Bedingung, dass konkrete Beweise vorliegen. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter hält eine sensible Diskussion über den Umgang mit einer Partei für nötig, „die versucht hat, letzte Woche den Thüringer Landtag in Geiselhaft zu nehmen“, sagte er bei WELT TV. Daher begrüße er die Initiative.
Die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, hält ein Verbotsantrag für kontraproduktiv. Sie fürchtet, es würde noch mehr Menschen, „die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“ Ähnlich äußerte der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner im Handelsblatt. Er habe keine Zweifel, dass die AfD rechtsextrem sei, aber angesichts ihrer großen Wahlerfolge habe er große Bedenken, ob dies nicht zu spät sei. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler kritisierte im Handelsblatt, dass Verbotsdebatten von der politischen Diskussion ablenken. Er forderte, die AfD politisch zu bekämpfen. Die AfD selbst weist die Vorwürfe der Initiative zurück.