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Andreas Degenhardt
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Meri Eremut und 23 weitere Personen haben Ihren Beitrag kommentiert

Was ich mich die ganze Zeit schon frage: kenne die eigentlich das GG und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts…
Ähnlicher Inhalt Was ich mich die ganze Zeit schon frage: kenne die eigentlich das GG und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht? Es hat bereits 2012 festgestellt, Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren.“ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html Das ist doch nicht mal ebenso verhandelbar!
FDP will abgelehnten Asylbewerbern nur noch »Bett-Seife-Brot-Minimum« zahlen Die Liberalen wollen mit einem Neun-Punkte-Plan…
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by "LinkedIn" <messages-noreply@linkedin.com> - 05:01 - 30 Oct 2024