Sehr geehrter Herr Degenhardt,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und die damit verbundene Anfrage. Gerne können wir Sie bei einem Vorgehen gegen die Sperrung Ihres LinkedIn-Accounts unterstützen.
Wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten helfen können, deren Accounts wieder frei zu bekommen; auch gegenüber LinkedIn.
Für ein weiteres Vorgehen würden wir von Ihnen folgende Informationen benötigen:
- Ihre Anschrift, sowie die Informationen zu Ihrem LinkedIn-Account
- Erfolgte Korrespondenz mit LinkedIn
- Soweit vorhanden Nachricht von LinkedIn, zu der Sperre
- Info, ob Sie vor der Sperre die Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen
Wir würden unsere Leistungen für ein
außergerichtliches Schreiben auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Für Sachverhalte, wie Ihrem berechnet sich die Gebühr regelmäßig aus einem Gegenstandswert in Höhe von 7.500,00 EUR und beträgt damit
652,60 EUR (zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 EUR und USt.). In der Regel reicht eine außergerichtliche Abmahnung aus, um die Sperre aufheben zu lassen. Sollte es im Einzelfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit LinkedIn kommen müssen, besprechen
wir mit Ihnen das weitere Vorgehen dann.
Ich würde mich freuen, Sie hier unterstützen zu können
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Laoutoumai
Sebastian Laoutoumai, LL.M.
Rechtsanwalt/Attorney
Fachanwalt für IT-Recht/Certified IT-lawyer
LÖFFEL ABRAR
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Von: andreas@corazondecacao.com <andreas@corazondecacao.com>
Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2024 16:06
An: Sebastian Laoutoumai <laoutoumai@loeffel-abrar.com>
Betreff: Mein Linkedin Account gesperrt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Linkedin Account wurde ohne Vorwarnung gesperrt. Lapidar: Sie haben gegen unsere Bedingungen verstoßen.
Einspruch über das Kontaktformular wurde schon eingelegt.
Wie können Sie mir helfen meinen Account freizuschalten? Wie hoch sind die Kosten, die ich zu erwarten habe.