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Regel Nr. 5 beim P-Konto

Regel Nr. 5 beim P-Konto

Regel Nr. 5 steht heute auf dem Plan und diese Regel ist ebenfalls sehr wichtig und sollte daher dringend beachtet werden.

Guten Tag Herr Degenhardt,

Regel Nr. 5 steht heute auf dem Plan und diese Regel ist ebenfalls sehr wichtig und sollte daher dringend beachtet werden.


Regel Nr. 5: Führen Sie neben dem P-Konto keine weiteren Konten.
Jeder kann nur ein Konto als P-Konto führen. Es macht daher keinen Sinn neben dem P-Konto noch weitere Konten zu führen, auch wenn manche Konten als schufafrei bezeichnet werden oder von Banken im Ausland angeboten werden. Die Regel gilt für Konten aller Art (Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten, Gemeinschaftskonten, PayPal-Konto, Kreditkartenkonto).

Neben dem Schutz durch das P-Konto kann für kein weiteres Konto bei einer Pfändung ein Vollstreckungsschutz eingeräumt werden. Vorhandenes Guthaben ist auf einem Konto, das nicht als P-Konto geführt wird, voll pfändbar.

Wie erfährt der Gläubiger von weiteren Konten?

Wenn der Gläubiger feststellt, dass er über die Kontopfändung kein Geld erhält, ist der nächste Schritt meist die Beantragung der Vermögensauskunft. Wenn der Gerichtsvollzieher Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft auffordert, müssen Sie alle bestehenden Konten angeben. Eine Pfändung der übrigen Konten ist dann vorprogrammiert. Verschweigen Sie das weitere Konto, machen Sie sich strafbar und verbauen sich den Weg über eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.

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Die Insolvenzordnung bietet seit dem 1. Oktober 2020 die Möglichkeit, in nur drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe:
Wenn Sie die Kosten für die Beratung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Antrag auf Bewilligung für Beratungshilfe für eine Insolvenzberatung stellen. Befolgen Sie einfach diese Anleitung.


Mit freundlichen Grüßen
Max Postulka
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Max Postulka ist als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberater aus "Armes Deutschland" und "Deutschland Deine Schulden" auf RTLzwei bekannt und hilft bundesweit bei Schulden, damit Sie wieder sorgenfrei und schuldenfrei leben können. 

P.S.: Die Aufgabe besteht nicht darin, vorhandenes Geld vor den Gläubigern zu verstecken, sondern die Gläubiger für immer los zu werden. Dabei unterstütze ich Sie gerne.


Hier können Sie Ihren Beratungstermin jetzt vereinbaren: https://p-konto.de/insolvenzberatung/

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie mich als Ihren Anwalt beauftragt hatten, für Ihr Konto eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen.
Unsere Anschrift lautet:
Rechtsanwalt Max Postulka Lousbergstr. 54 Aachen 52072 Germany

Sie benötigen keinen weiteren Informationen zum Pfändungsschutz und zur Beseitigung der Schulden, dann können die E-Mails abbestellen


by "Rechtsanwalt Max Postulka" <zentrale@rechtsanwalt-postulka.de> - 04:00 - 30 Oct 2024